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MENSCHENRECHTE

Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit sind grundlegende Werte der Europäischen Union. Sie sind in den Gründungsverträgen verankert und wurden durch die Annahme einer Charta der Grundrechte weiter gestärkt. Länder, die der EU beitreten wollen oder Handels- und sonstige Abkommen mit der EU geschlossen haben, sind zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet.

Für die Europäische Union haben die Menschenrechte universelle Gültigkeit und sind unteilbar. Daher fördert und verteidigt sie die Menschenrechte aktiv innerhalb ihrer Grenzen wie auch in ihren Beziehungen zu anderen Ländern. Gleichzeitig respektiert sie die diesbezüglichen weit reichenden Befugnisse der nationalen Regierungen und erhebt darauf keinerlei Ansprüche.

Im Zentrum der EU-Menschenrechtspolitik stehen die bürgerlichen, politischen, sozialen und kulturellen Rechte. Auch die Förderung der Rechte von Frauen und Kindern sowie von Minderheiten und Vertriebenen gehört zu ihren Zielen.

 

Mehr zum Thema: http://europa.eu/pol/rights/index_de.htm

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