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IMMIGRATION UND EMIGRATION Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind von internationalen Migrationsströmen betroffen. Sie haben sich darauf geeinigt, eine gemeinsame Einwanderungspolitik auf EU-Ebene zu entwickeln. Die Europäische Kommission hat Vorschläge für die Entwicklung dieser Politik vorgelegt, wovon die meisten bereits in EU-Recht umgesetzt worden sind. Oberstes Ziel ist die bessere Steuerung der Migrationsströme durch ein abgestimmtes Vorgehen unter Berücksichtigung der Wirtschafts- und Bevölkerungssituation der EU. Ungeachtet der restriktiven Einwanderungspolitik, die die meisten Mitgliedstaaten seit den 1970er Jahren verfolgen, kommen neben Asylbewerbern nach wie vor auch legale und illegale Einwanderer in großer Zahl in die EU. Schmuggler- und Schleppernetze beuten Menschen aus, die auf der Suche nach einem besseren Leben sind, und haben inzwischen in der gesamten EU Fuß gefasst. Deshalb mussten erhebliche Mittel aufgebracht werden, um die illegale Zuwanderung zu bekämpfen und vor allem gegen Schlepper und Schmuggler vorzugehen. Außerdem ist anerkannt, dass die EU in bestimmten Wirtschaftszweigen und Regionen Einwanderer braucht, um den wirtschaftlichen und demographischen Herausforderungen zu begegnen. In der Erkenntnis, dass ein neuer Ansatz der Migrationssteuerung notwendig war, beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU anlässlich des Europäischen Rats in Tampere (Finnland) im Oktober 1999 die Eckpunkte einer gemeinsamen Einwanderungspolitik der EU. Der in Tampere 1999 beschlossene Ansatz wurde durch die Verabschiedung des Haager Programms 2004 bestätigt, welches die Ziele für die Stärkung der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der EU für den Zeitraum 2005-2010 festlegt. Beschäftigung und Beruf sind Bereiche, die für die Gewährleistung gleicher Chancen für alle und für eine volle Teilhabe der Bürger am wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben sowie für die individuelle Entfaltung von entscheidender Bedeutung sind. Seit nahezu einem halben Jahrhundert sind die Mitgliedstaaten der EU darum bemüht, ein hohes Niveau an Beschäftigung und sozialem Schutz, hohe Lebensstandards und Lebensqualität, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie Solidarität zu gewährleisten. Darüber hinaus setzen sie sich mit großem Engagement für die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein. Diskriminierung kann diese Errungenschaften ernsthaft gefährden und die soziale Eingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft als Ganzes beeinträchtigen. Dokumente: - KOM(2004) 811: Grünbuch über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration
- KOM(2005) 669: Mitteilung der Kommission: Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung
- KOM(2006) 402: Mitteilung der Kommission über politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen
- KOM(2005) 390: Mitteilung der Kommission: Migration und Entwicklung: Konkrete Leitlinien
- Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung
- Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen
- Richtlinie 2004/114/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst
- Empfehlung des Rates vom 12. Oktober 2005 zur Erleichterung der Zulassung von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Gemeinschaft zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung
- Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft
- Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
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