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BETEILIGUNG JUGENDLICHER "Beteiligung Jugendlicher" bezeichnet das aktive Engagement junger Menschen in ihrer sozialen Gemeinschaft und wird gewöhnlich als Sammelbegriff für diverse Formen des Engagements Jugendlicher verwendet. Hierzu zählen beispielsweise Entscheidungsfindung, politisches Engagement, Sport, Freizeit- und schulische Aktivitäten sowie sämtliche Bereiche, in denen Jugendliche für gewöhnlich nicht mitwirken. Beteiligung Jugendlicher bedeutet Mitarbeit in Institutionen des demokratischen Gemeinwesens in beständigem Dialog mit politischen Entscheidungsträgern. Hierbei gilt es, sowohl die Bedürfnisse und Interessen dieser jungen Menschen als auch ihre Stärken und Fähigkeiten zu respektieren. Die Einbeziehung in kulturelle Aktivitäten kann junge Menschen zudem in die Lage versetzen, ihre kreative Energie zum Ausdruck zu bringen, und zur aktiven Bürgerschaft beizutragen. Außerdem können kulturelle Aktivitäten die Integration fördern und den Dialog zwischen Generationen und Kulturen erleichtern, indem Kontakte zwischen Einzelnen hergestellt werden und die Überwindung nationaler Trennung unterstützt wird. Dokumente: - KOM(2006) 417: Mitteilung der Kommission an den Rat zur europäischen Politik im Bereich der Beteiligung und Information von Jugendlichen Folgemaßnahmen zum Weißbuch "Neuer Schwung für die Jugend Europas": Umsetzung der gemeinsamen Zielsetzungen für die Beteiligung und Information von Jugendlichen im Hinblick auf die Förderung einer aktiven Unionsbürgerschaft von Jugendlichen (20.7.2006)
- KOM(2007) 242: Mitteilung der Kommission über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung (10.5.2007)
- Europäisches Jugendportal: Eine allgemeine Informationsquelle für junge Menschen.
- KOM(2005) 206: Mitteilung der Kommission über europäische Politiken im Jugendbereich: Die Anliegen Jugendlicher in Europa aufgreifen – Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung der aktiven Bürgerschaft (30.5.2005)
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